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Bereits seit 2020/2021 ist die Förderung von Wärmepumpen in die Richtlinie der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) überführt. Das Ziel dieser Zuschüsse und Kredite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist die Reduzierung von C02-Emissionen. Insbesondere durch attraktive Förderungen muss der Einbau einer Wärmepumpe nicht teurer sein als die Inbetriebnahme von gewöhnlichen Gasheizungen. Weiterhin spielt Sie eine ganz besondere Rolle, weil man sie nicht nur als einzelnen Wärmeerzeuger, sondern auch in Kombination mit anderen Systemen zum Einsatz bringen kann. Die zwei wichtigsten Förderer, auf die Sie treffen werden, sind das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier haben die Anlagenbesitzer Anspruch auf finanzielle Unterstützung, falls diese zu mindestens 50 % einem der folgenden Zwecke dient:
Seit dem 01.01.2021 werden die Förderungen der gerade erwähnten Kreditanstalten, also die BAFA und die KfW, unter dem Begriff BEG zusammengefasst. Es können dabei zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden.
In Bestandsbauten können Einzelmaßnahmen mithilfe des Teilprogramms BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) gefördert werden. Beispiele dafür sind der Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe. Die Förderquote beträgt in diesem Fall 35 %. Falls eine alte Ölheizung ausgetauscht wird, erhöht sich diese Quote sogar um 10 % auf 45 %.
Eine EE-Hybridheizung kombiniert ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung von erneuerbaren Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe).
Eine Gas-Hybridanlage kombiniert eine Gas-Brennwertheizung und eine Wärmepumpe, Solaranlage oder Biomasseanlage.
Wenn Ihre Wärmepumpe Bestandteil einer Sanierung innerhalb iSFP-Bonus ist, dann können Sie 5 % zusätzlichen Zuschuss erhalten. Dafür benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan als Teil des Förderprogramms “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude”.
Es ist möglich, Wärmepumpen indirekt innerhalb einer Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus fördern zu lassen. Das Teilprogramm BEG WG/NWG (Wohngebäude/Nichtwohngebäude) werden sogenannte “systemische Maßnahmen” zur Erreichung das benötigten Effizienzhaus-Standards gefördert. So ist es möglich, unter anderem mit dem Effizienzhaus Standard 70 eine Förderquote von bis zu 35 % zu erreichen. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen in diesem Fall 120.000 €. Sehr interessant ist die Kombination von der Effizienzhaus-Förderung mit dem Einbau einer Wärmepumpe auch durch den Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien (EE-Anteil). Übersteigt dieser Anteil 55 %, dann besitzt Ihr Gebäude die EE-Klasse und erhält so 5 % Förderung zusätzlich. Außerdem steigen somit die förderfähigen Kosten auf 150.000 € an.
Auch Neubauten können über KfW 153 “Energieeffizient bauen“ gefördert werden. Hier ist es ebenfalls möglich, durch den Einsatz von Wärmepumpen von verbesserten Konditionen (EE-Klasse) zu profitieren.
Ob Sie berechtigt sind, eine Förderung für Wärmepumpen zu erhalten oder nicht, das hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Unter anderem dürfen die Geräte nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern müssen auch als Heizungsanlage zum Einsatz kommen. Das bedeutet, sie muss als Teil des Heizungssystems genutzt werden. So fällt direkt die Brauchwasser-Pumpe als alleiniger Fördertatbestand aus der Förderung heraus. Weiterhin müssen die Wärmepumpen mit weniger als 12 kW eine Raumheizungseffizienz von mindestens 181 % aufzeigen. Sie müssen also die Effizienzklasse A++ oder A+++ besitzen. Wärmepumpen mit mehr als 12 kW benötigen eine Raumheizungseffizienz von mindestens 150 %.
Bei der Beheizung über Wasser müssen die Wärmepumpen gemäß der Ökodesign-Richtlinie folgende durchschnittliche Klimaverhältnisse erreichen:
Weiterhin muss mit der Installation einer Wärmepumpe Messtechnik verbaut werden, um die erzeugte Wärmemenge und den Energieverbrauch zu erfassen. Weiterhin muss die Heizkurve an das jeweilige Gebäude angepasst werden und ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage durchgeführt werden. Auch muss eine Versicherung für den Fall von verschuldensunabhängigen Sachschäden abgeschlossen werden. Ihr förderfähiger Wärmeerzeuger muss ab dem 01.01.2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
Falls Sie sich für einen selbstständigen Antrag der BEG-Förderungen für Ihre Wärmepumpe entschieden haben, dann können Sie die BEG-Förderung auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über ein elektronisches Formular stellen. Es ist sehr wichtig, dass Sie diesen Antrag jedoch schon vor Beginn Ihres Vorhabens, also auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträge stellen. Erst nach dieser Antragstellung können Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen und die beteiligten Firmen beauftragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
Falls diese Förderung der BEG nicht Ihren Bedürfnissen entspricht, dann lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme der Bundesländer, Stadtwerke oder der Energieversorger. Diese sind häufig finanziell und zeitlich begrenzt und haben oftmals auch nicht so eine gute mediale Aufmachung. So kann es schwierig sein, zu diesem Förderprogramm aktuelle und korrekte Informationen zu erhalten. Um also die bestmögliche Unterstützung zu erhalten, ist es ratsam, auch Fachpersonal vor Ort zu kontaktieren. Diese kennen die laufenden Förderprogramme und sorgen so für das korrekte und pünktliche Einreichen der Anträge.
Weiterhin können wir Ihnen diesbezüglich mit unserer Förderdatenbank und unseren Förderchecks zur Seite stehen. In unserer großen Datenbank können Sie sich selbst ein Bild von der Fördersituation machen. Der Fördercheck ist ein rund-um-sorglos Paket, bei dem wir nicht nur Ihre Fördermittelrecherche übernehmen, sondern auch anschließend die Fördermittel für Sie beantragen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. So müssen Sie nichts machen, außer vereinzelt Dokumente einreichen.
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