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Im Folgenden ein kleines Update zu der KfW-Förderung 2022:Am 24. Januar hat die Bundesregierung überraschend mitgeteilt, dass die damalige Energieeffizienz-Förderung der KfW gestoppt wird. Bereits eine Woche vor dem geplanten Ende. Der damalige Grund war, dass die Mittel ausgeschöpft seien. Betroffen waren damals, neben der KfW-Effizienzstandard 55 EE Förderung und der KfW 40 Förderung, auch die generelle energetische Sanierung-Förderung von Gebäuden. Nach einer drohenden Klagewelle können Sie nun ab dem 22. Februar 2022 wieder mithilfe der KfW energieeffizient bauen.
Die Regeln für die KfW-Förderung-Neubau wurden indessen jedoch geändert. So sollen Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 ebenfalls wieder in Form von KfW 40 EE förderbar sein. Allerdings ist diese Förderung (Hausbau) ab März zeitlich befristet und mit einer Milliarde Euro gedeckelt. Auch ist die KfW-Förderung 55 für Neubauten am 24. Januar endgültig eingestellt worden. Diese Energieklasse sei inzwischen Standard, etabliert und leicht zu erreichen. So sei der KfW 55 Zuschuss nicht mehr nötig.
Die Förderbedingungen für KfW-Sanierung bleiben unverändert. So können Sie in Form einer KfW-Förderung (Sanierung) in Zukunft wieder Geld für die Sanierung von Bestandsbauten erwarte, falls es sich dabei um einen Umbau zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude handelt. Wie schon vor dem Förderstopp erhalten Sie also immer noch für Sanierungen den BEG-Zuschuss für die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und 100. Ihre KfW-Kredit Sanierung bleibt also weiterhin umsetzbar.
Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Der Vergleichsmaßstab ist dabei ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Dieser Standard heißt “Niedrigstenergie-Gebäudestandard“. Als Beispiel benötigt also Ihr Effizienzhaus 40, das mit der KfW 40 Plus Förderung bezuschusst wurde, 40 % der Primärenergie des Referenzgebäudes.
Bei der KfW sind folgende Förderprogramme für Sie interessant, wenn Sie ein Haus mit KfW40-Standard bauen oder kaufen möchten:
Die KfW nimmt die Anlagentechnik sowie die Materialien, die beim Bau zum Einsatz kommen, unter die Lupe. Folgende Maßnahmen sind dabei besonders wichtig:
Falls Ihre Maßnahmen genügen, dann erhalten Sie pro Wohneinheit eine Hausbau-Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits in Höhe von bis zu 120.000 Euro. Der Investitionszuschuss beträgt bei der Förderung (KfW 40) bis zu 45 Prozent. Der Zuschuss wird nur einmal gewährt und wird direkt von der Restschuld abgezogen. Sie müssen ihn nicht zurückzahlen.
KfW 40 plus leistet die höchsten Zuschüsse für das KfW Effizienzhaus 40 plus: Hier erhält man von der KfW einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro und einen Tilgungszuschuss (KfW) von bis zu 75.000 Euro. Es werden dabei fast dieselben Anforderungen gestellt wie bei KfW 40. Die Bauherren sind allerdings über diese Anforderungen hinaus aufgefordert, Maßnahmen umzusetzen, damit sich das Haus selbstständig mit Energie versorgen kann. So sind folgende Komponenten enthalten:
Bei beiden Förderprogrammen ist es ratsam und teils notwendig, einen Energieeffizienz-Experten als Berater zu nutzen. Dieser wird ebenfalls von der KfW gefördert.
Bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude untersucht ein Berater den Sanierungsbedarf Ihres Wohnhauses und gibt dabei konkrete Modernisierungsvorschläge. Die Ergebnisse der Energieberatung werden Ihnen dann in einem Sanierungsfahrplan übersichtlich dargestellt. Für die Inanspruchnahme der Förderung können Sie nur zugelassene Energieberater nutzen. Unter dem Strich zahlen Sie so bis zu 80 % weniger für eine umfassende Energieberatung!
Um von dieser Förderung zu profitieren, muss der Bauantrag mindestens 10 Jahre zurückliegen. Auch sollte das Gebäude vorwiegend dem Wohnen dienen. Falls Sie diesen Kriterien entsprechen können, dann erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt der Betrag bei maximal 1.300 €. Bei Gebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten, erhalten Sie maximal 1.700 €. Auch erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal 500 € für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Mit diesem Förderprogramm der KfW und BAFA, können Sie einen Zuschuss zur Betreuung Ihres Neubaus oder einer Sanierung mit 50 % bezuschussen lassen. Sie können so bis zu 20.000 € pro Zusage und Zuwendungsbescheid erhalten. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung können jedoch nicht nur Hauseigentümer:innen nutzen, sondern auch Unternehmen und sogar Gemeinden. Die Berater und Beraterinnen betreuen dabei alle Maßnahmen vom Start der Umsetzung bis zum Abschluss Ihres Projekts. So können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Sie können die Förderung für Fachplanung nur in Kombination mit folgenden BEG-Förderungen erhalten:
Den Antrag auf die Förderung müssen Sie vor Beginn der Sanierung oder des Neubaus einreichen.
Dieses Förderprogramm fördert Hauseigentümer:innen sowie Mietende und Pachtende. Es werden dabei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen sowie eine Fachplanung und Baubegleitung mit Investitionszuschüssen und Krediten mit Tilgungszuschuss gefördert. Als förderfähigen Kosten können Einzelmaßnahmen (und deren Kombinationen) mit bis zu 60.000 € pro Wohneinheit im Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl der Einzelmaßnahmen, angerechnet werden. Die Forderung beträgt zwischen 20 und 50 %. Sie erhalten ungefähr 20 % extra, wenn Sie Ihre Ölheizung austauschen. So können Sie insgesamt bis zu 60.000 € pro Wohneinheit erhalten.
Diese Förderung bietet sich an, wenn Sie Ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren wollen oder Ihr Haus energieeffizient erbauen wollen. Das BMWK unterstützt Sie dabei mit einem zinsgünstigen Kredit mit 25 % Tilgungszuschuss oder einem Zuschuss als 25 % Investitionszuschuss. Letztlich sind so Kosten je Wohneinheit von bis zu 150.000 € förderfähig bei einem Kredit. Bei der Zuschussvariante können Sie einen maximalen Zuschuss von bis zu 37.500 € erhalten. Ausschlaggebend, ob Sie eine Förderung erhalten oder nicht, ist die Energieeffizienz Ihres Gebäudes nach Beendigung der Maßnahme. Grundsätzlich gilt - desto höher die Energieeffizienz, ums höher ist die Förderung.
Dieses Förderprogramm unterstützt Sie dabei, Ihre Energiekosten durch hocheffiziente Technologien zu minimieren. So werden Maßnahmen, die die Strom- und Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und somit zur Senkung Ihres Energieverbrauchs beitragen, unterstützt. Dabei werden 5 verschiedene Module gefördert.
Gefördert werden Unternehmen, Freiberufler:innen sowie Landwirte. Diese können eine Förderung in Form eines Kredits in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben erhalten. Es werden 100 % der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Dabei können Sie von einer langen Laufzeit von bis zu 20 Jahren profitieren. Außerdem können Sie bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch nehmen. Weiterhin können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 55 % erhalten. Der Zinssatz wird auf 10 Jahre festgeschrieben.
Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung im Mittelstand“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen. Im Rahmen von Modul 1 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen von Modul 2 werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Modul 3 ist eine geförderte Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt.
Es werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeugklimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeuge des ÖPNV gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal 150.000 €. Gefördert werden:
Die genaue Förderhöhe wird mit einer Formel je nach Typ der Klimaanlage berechnet.
Sie müssen die Förderung vor der Umsetzung der Maßnahmen beantragen.
Im Folgenden werden Ihnen einige Förderprogramme von einigen Bundesländer präsentiert. Falls Ihr Bundesland nicht unter diesen ist, dann können Sie ganz einfach in unserer Datenbank recherchieren und das passende Förderprogramm für Sie finden. Auch können Sie unseren Fördercheck nutzen, um schnell, sicher und nur in einigen Minuten eine vollumfängliche Einschätzung Ihrer Förderfähigkeit zu erhalten und ganz ohne eigene Recherche die perfekten Förderungen zu finden.
Falls Sie ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg führen und in energieeffiziente Betriebsgebäude und Gebäudetechnik investieren möchte, dann ist dieser Förderdarlehen in Kombination mit einem Zuschuss eine gute Alternative. Hier erhalten Sie neben der Förderung von Baden-Württemberg auch eine gleichzeitige BEG-Förderung. Die Kredithöhe kann zwischen 10.000 - 25 Mio. € betragen. Der Kredit kann über 5 - 30 Jahre laufen. Je nach Laufzeit werden Ihnen dabei 0 - 3 Jahre tilgungsfreie Zeit eingeräumt. Die Sollzinsbindung beträgt bei Laufzeiten bis zu 10 Jahre die Kreditlaufzeit. Ansonsten beträgt sie maximal 10 Jahre.
Ziel des Förderprogramms ist es, die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen mit damit verbundener Anlagentechnik und deren Montage an Wohngebäuden zu unterstützen. Gebäude sollen dadurch qualitativ hochwertig saniert und die Sanierungszeiten zu verkürzen. Gefördert wird so die serielle Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Es wird die Herstellung und der Einbau der Bauteile, die Dämmung der Kellerdecke, technische Anlagen, Monitoringsysteme und Lüftungskonzepte gefördert. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude und Eigentumswohnungen, die Wohngebäude seriell sanieren möchten. Sie werden bei Ihrem Vorhaben wie folgt unterstützt:
Schnell, sicher und in nur 3 Minuten zu Ihrer Förderung.
Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt sollte mindestens 200.000 € betragen. Die Zuwendung beträgt höchstens 500.000 € pro Projekt.
Dieses sächsische Förderprogramm unterstützt Sie bei der bedarfsgerechten Modernisierung von Mietwohnraum für Mieter mit geringem Einkommen. Es richtet sich an Eigentümern von Mietwohnraum mit mehr als 2 Mietwohnungen im Gebäude, das von der Modernisierung unterstützt wird. Neben zahlreichen anderen Modernisierungsmaßnahmen wird auch die Reduzierung des Energieverbrauches und der Kohlendioxid-Emissionen sowie Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien unterstützt. Auch können Dach- und Fassadenbegrünung und andere Maßnahmen der Klimaanpassung unterstützt werden. Die Förderung erfolgt lediglich in Gemeinden mit weniger als 300.000 Einwohnern. Auch darf neben vielen weiteren Vorschriften, eine Wohnfläche von 85 m² nicht überschritten werden. Die Darlehenshöhe beträgt letztendlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben - mindestens jedoch 50.000 €. Der Zuschuss beträgt 35 % der förderfähigen Ausgaben und maximal 400 € pro m² Wohnfläche. Sie erhalten eine Zinsbindung über 10 Jahre. Außerdem können Sie bis zu 2 Tilgungsfreijahre nutzen. Der Tilgungssatz beträgt ca. 5 % p. a.
Es existieren noch viele weitere Förderprogramme für energieeffiziente Vorhaben. In fast jedem Bundesland existieren zugeschnittene Förderangebote, die Sie in Anspruch nehmen können. Leider hätte es den Rahmen dieses Artikels gesprengt, wenn wir jedes einzelne Bundesland beleuchtet hätten und auf jede Förderung vertiefend eingehen. Allerdings möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf unsere Förderdatenbank hinweisen. Hier können Sie sich schnell und einfach ein Bild von der Fördersituation Ihres Standorts machen. Gerne beraten wir Sie auch unverbindlich in Form eines Förderchecks. Hier erhalten Sie eine perfekte Auswahl an Förderprogrammen für Ihr Vorhaben.
Egal ob Sie eine bundesweite EEG-Förderung in Anspruch nehmen möchten oder eine der vielen Förderungen der Bundesländer nutzen wollen. Es gibt zahlreiche Kredite und Zuschüsse, die Ihre Pläne realisierbar machen. Dieser kurze Überblick soll Ihnen eine grobe Einleitung in das Thema liefern. Natürlich sollten noch vor Antrag eines Förderprogramms zahlreiche Details geklärt und Ihr Vorhaben fein geschliffen werden. Auch sollten Sie die Förderprogramme anhand der zur Verfügung stehenden Daten vergleichen, um nicht im Zweifel mehrere Tausend Euro zu verlieren.
Egal ob Sie die Recherche für die Förderprogramme verkürzen wollen oder die Förderprogramme zeit- und geldeffizient outsourcen wollen. Wir können Ihnen helfen. Falls Sie sich weiter über die zur Verfügung stehenden Förderprogramme erkundigen wollen, dann nutzen Sie gerne unsere große Förderdatenbank. Hier können Sie schnell und einfach eine Übersicht über die für sie relevanten Förderprogramme erhalten. Weiterhin können Sie schnell, einfach und in nur 3 Minuten unseren unverbindlichen Fördercheck nutzen. So ersparen Sie sich jeglichen weiteren Aufwand. Wir werden für Sie das perfekte Förderpaket (eine Kombination verschiedener Förderprogramme) erstellen und schicken Ihnen dieses Paket. Anschließend haben Sie die Wahl, ob Sie es selbstständig beantragen möchten oder uns als Ihren Partner die Antragstellung überlassen. Wir übernehmen also auch den weiteren Aufwand für Sie und erreichen so den maximalen Förderbetrag für Sie.
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