DIGITALISIERUNG
den Mittelstand
INNOVATION
Infrastruktur
Der Einsatz Digitaler Technologien sind in einer sich schnell wandelnden Welt in Arbeit und Wirtschaft entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit KMU und der öffentliche Sektor die Chancen der Digitalisierung nutzen können, bieten finanzielle Zuschüsse Firmen eine Gelegenheit, nötige Investitionen in Technologie, digitale Werbung und Infrastruktur zu tätigen.
Durch Digital Förderungen und Zuschüssen von bis zu 100 % kann Ihr Projekt deutlich kosteneffizienter realisiert werden. Es ist für viele Unternehmen sowohl kompliziert die Menge an Förderprogrammen für Digitalisierung zu überblicken, als auch den Förderantrag schnell und günstig zu stellen.
Für Projekte und Anschaffungen rund um Digitalisierung gibt es mehrere Hundert Förderprogramme von Ministerien, Bundesländern und Kommunen. Die unterschiedlichen Förderkonditionen sind ebenso zahlreich und unterscheiden sich häufig im Detail. Viele kennen lediglich BAFA, go-digital und digital jetzt. Einige Förderprogramme, die man findet, sind teilweise nicht mehr aktuell oder ausgeschöpft. Alle Förderungen sind an Fristen geknüpft, die teils nicht leicht ersichtlich sind.
Falls Sie sich für ein Förderprogramm entscheiden, sieht man sich einem herausfordernden Prozess gegenüber und mit vielen Dokumenten und Dokumentationen konfrontiert. Dabei wird nicht selten die Möglichkeit verpasst, Förderprogramme zu kombinieren und somit den Förderbetrag zu erhöhen. Insgesamt ist die Realisierung des höchstmöglichen Förderbetrags für Unternehmen bis Kultureinrichtungen kompliziert, teuer und mühselig.
Professionelle Hilfe kann dieses Problem jedoch lösen.
Wir helfen Ihnen, Ihr maßgeschneidertes Förderpaket zu erstellen. Von der Recherche der besten Förderprogramme bis hin zur Kommunikation mit den Behörden übernehmen wir den gesamten Aufwand. Wir behalten alle Fristen im Blick, lösen Probleme der Antragstellung und verkürzen die Zeitspanne zwischen Förderantrag und -gewährung durch unsere Erfahrung.
Den Förderungen geht meistens ein Antrag voraus. Dieser muss bei den zuständigen Projektträger:innen oder Landesbanken eingereicht werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach erfolgter Bewilligung gestartet werden.
Im Einzelnen unterscheiden sich die Prozesse je nach Förderprogramm.
Diese Darstellung von dem Programm Digital-Jetzt des BMWI verdeutlicht einen Beispielprozess:
Die Bewilligung dauert je nach Bundesland und Projektträger:in unterschiedlich lang. Sie kann sich auf wenige Wochen, aber auch bis zu mehreren Monaten hinziehen.
Alle Förderprogramme für Digitalisierung verfolgen das Ziel, die digitale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes zu verbessern. Dazu zählt die Digitalisierung bestehender Prozesse, Investitionen in die IT-Sicherheit oder auch die Entwicklung neuer digitaler Lösungen und Plattformen.
Die zuwendungsfähigen Kosten hängen immer vom jeweiligen Förderprogramm ab. Vereinfacht lassen sich teilweise folgende Ausgaben anrechnen:
Wie bereits erwähnt, sind Förderprogramme sehr individuell. Sie werden also oftmals in der Lage sein, an dieser Stelle nicht erwähnte Kosten anrechnen zu lassen. Ebenso ist es möglich, dass hier genannte Ausgaben nicht beachtet werden können.
Kredite sind häufig wesentlich flexibler als Zuschüsse. Hier können Sie die Fördermittel deutlich freier verwenden.
Es gibt 2 grundlegende Zuwendungsarten. Diesen werden Ihnen auch im folgenden Artikel immer wieder begegnen.
Ein Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Er richtet sich nach einer Förderquote, welche sich wiederum auf zuwendungsfähige Ausgaben bezieht. Der Zuschuss ist immer auf einen Maximalbetrag beschränkt. Er ist bei den unten stehenden Förderprogrammen ausgewiesen. Bei allen Zuschüssen bleibt (fast) immer ein Eigenanteil.
Kredite werden zu einem sehr niedrigen Zinssatz für bis zu 10 Jahre vergeben. Sie können von Haftungsfreistellungen oder sogar Tilgungszuschüssen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag in den allermeisten Fällen deutlich vor Beginn der Umsetzung stellen müssen. Sie können erst nach der erfolgreichen Bewilligung mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben starten.
Es gibt die Möglichkeit, Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Somit können Sie mehrere Ihrer Ziele gleichzeitig mit teilweise weniger Eigenanteil umsetzen. Leider ist die Kombinationsmöglichkeit von Programmen beschränkt. Es ist von Förderprogramm zu Förderprogramm unterschiedlich, ob Sie es mit einem anderen gemeinsam beantragen können. Sie sollten also einige Zeit für Recherche einplanen. Im Falle des Erfolgs wird es sich jedoch lohnen.
Scheuen Sie sich nicht vor einer Beratung. Ein Beratungsgespräch oder eine erste Orientierung mit unserem Fördercheck wird Ihnen eine große Menge Unsicherheiten und Aufwand ersparen. So werden Sie unmittelbar eine Liste der für Sie relevanten Förderprogramme erhalten, wichtige Details in Erfahrung bringen und Ihnen werden Kombinationsmöglichkeiten der Förderprogramme gezeigt. Weiterhin werden Spezialist:innen Ihren Antragsprozess begleiten oder er wird, wie einzig im Fall von Förderkompass, direkt für Sie übernommen. Die für Sie relevanten Behörden wie die BAFA, das BMWI oder die KfW haben Hotlines und Kontaktstellen für derartige Anliegen. Wir empfehlen aufgrund der Einfachheit den Fördercheck vom Förderkompass oder einen Anruf unter +49 301 6639263.
Einige der Förderprogramme, auf die man stößt, sind entweder abgelaufen oder ausgeschöpft. Leider sind viele der Quellen für Förderprogramme im Internet nicht mehr aktuell und schlecht gepflegt. Achten Sie also vor der Planung Ihres Vorhabens auf die Aktualität Ihres Programms.
Einige Förderprogramme losen die Begünstigten Empfänger:innen (wie Digital Jetzt), andere werden in 3 Monatszyklen neu ausgeschrieben und wieder andere sind heute in 4 Wochen abgelaufen. Wenn Sie ein Förderprogramm beantragt haben, müssen Sie den zuständigen Behörden innerhalb einer gewissen Frist wichtige Dokumente zukommen lassen. Weiterhin gibt es einen Termin, bis wann Sie mit dem Projekt beginnen müssen.
Das Beachten von Fristen ist enorm wichtig. Es ist also ratsam, diese im Auge zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei und behalten für Sie den Überblick während des gesamten Prozesses.
Damit Sie einen Einstieg in das Thema finden, haben wir im Folgenden einige der relevantesten Förderprogramme aufgelistet. Wir erklären Ihnen Grundlagen für die Antragstellung und geben Ihnen Tipps, um Ihr Ergebnis zu maximieren, auch wenn Sie sich gegen unseren Service entscheiden. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und wünschen Ihnen ansonsten viel Erfolg! Viel Spaß beim Lesen!
Viele der hier genannten Digitalisierung Zuschüsse richten sich an KMU, also kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen. Wie auch öffentliche Träger, Start-ups und Konzerne von Förderungen und Zuschüssen profitieren können, zeigt Ihnen der Förderkompass mit dem Fördercheck.
* Wie die Förderprogramme orientieren auch wir uns an Vorgaben der EU.
** Bezieht sich auf Vollzeitäquivalente. Teilzeitkräfte, werden pro rata (verhältnismäßig) angerechnet. Auszubildende werden selten angerechnet.
Zuschuss bis 100.000 €, 40 - 100 % Förderquote
Gefördert werden:
Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler:innen oder gemeinnützige Institutionen können einen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen von bis zu 20.000 € erhalten. Die Überbrückungshilfe 3 übernimmt einen Anteil der Fixkosten, je nach Höhe der Umsatzeinbußen. Der betrachtete Zeitraum ist November 2020 bis Juni 2021 im Verhältnis zum Selbigen im Vorjahr. Der Förderzeitraum für Erst- und Änderungsanträge geht bis zum 31. Oktober 2021.
Der Antrag kann nur über zugelassene Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwält:innen und vereidigte Buchprüfer:innen gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.
Berechnet wird die Höhe der erstatteten Fixkosten wie folgt:
Zuschuss bis 100.000 €, 30 - 60 % Förderquote
Adressat:innen des Förderprogramms für Digitalisierung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI), „Digital Jetzt“ unterstützt KMU mit bis zu 499 Vollzeitäquivalenten.
Der Zuschuss beträgt normalerweise 50.000 €. Er kann auf bis zu 100.000 € aufgestockt werden. Dafür muss er gemeinsam mit Partner:innen aus der Wertschöpfungskette geplant werden.
Die Förderung Digitalisierung ist dabei in 2 Module unterteilt:
Sie können entweder nur ein Modul oder direkt beide beanspruchen. Dabei müssen die beiden Module nicht inhaltlich zusammenhängen. Die Untergrenze beträgt dann ebenfalls 17.000 €.
Bedingungen für erhöhte Förderquoten:
Kredit bis zu 25 Mio. €, 1 % p. a., 70 % Ausfallrisikoübernahme
Diese Förderung für Digitalisierung des KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Digitalisierung und Innovationstätigkeit in KMU, Start-ups oder freien Berufen. Hauptvoraussetzung ist ein Umsatz von unter 500 Mio. €. Unterstützt werden Maßnahmen zur strategischen Ausrichtung über digitale Plattformen bis hin zu organisatorischen Maßnahmen, das Unternehmen agiler zu gestalten.
Kredit bis zu 5 Mio. €, 1 % p. a., 70 % Ausfallrisikoübernahme, 60 % Risikoübernahme durch Nachrangkapital
Dieses Förderprogramm Digitalisierung unterstützt Sie bei der Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Diese sollten sich „vom Stand der Technik in der EU abheben“ oder neu im Unternehmen sein.
Förderfähig sind Unternehmen und Freiberufler mit einer Geschäftstätigkeit von 2 Jahren und einen maximalen Gruppenumsatz von 500 Mio. €.
Die Konditionen unterscheiden sich dabei je nach Umsatz.
Zuschuss bis zu 3.200 €, 50 - 90 % Förderquote
Das Programm fördert Beratungsleistungen für KMU. Was im Detail begünstigt wird, hängt von der Situation und dem Alter des Unternehmens ab.
Bei Unternehmen in Schwierigkeiten stehen Beratungen zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund.
Jung- und Bestandsunternehmen werden auch bei Beratungsleistungen für allgemeine Fragen der Unternehmensführung gefördert. Somit können diese KMU auch für Digitalisierungsvorhaben bezuschusst werden und Digitalisierung Fördermittel erhalten.
Wie sich die Förderhöhe je nach Unternehmensart auswirkt, sehen Sie in der folgenden Tabelle.
*Ohne Berlin und Leipzig
Höhe von Zuschuss und Kredit sind individuell
Dieses Förderprogramm hat das Ziel, Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu fördern und bezuschusst dafür Lohnkosten und Investitionen. Die Förderrate ist von der Unternehmensgröße abhängig.
Infrastrukturmaßnahmen können bis zu 60% und teils sogar mit bis zu 95% gefördert werden. Es gibt auch eine Option mit vergünstigten Kreditkonditionen.
Zuschuss bis zu 19.250 €, 50 % Förderquote
„Go-Inno“ fördert Beratungen bezüglich Innovation und Digitalisierung von KMU mit bis zu 100 Mitarbeitenden und 20 Mio. € Umsatz.
Die Leistungen dürfen nur von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden.
Dabei werden die folgenden Leistungsstufen wie folgt gefördert:
Für einen Beratertag sind Ausgaben mit maximal 1.100€ je Tagewerk zu 50% förderfähig.
uWM plus fördert kleine und mittlere Unternehmen, damit diese nachhaltige Strategien und Konzepte mithilfe von Digitalisierungsmaßnahmen entwickeln.
Gefördert werden Beratungsleistungen in den Themenfeldern "Personalführung", "Chancengleichheit und Diversität", "Gesundheit" und "Wissen und Kompetenz".
Das Ziel dieses Förderprogramms ist es Lern- und Experimentierräume mithilfe der zertifizierten Berater:innen zu errichten.
Kredit bis zu 120.000 €, Tilgungszuschuss von 12 - 50 % und maximal 12.000 €, Laufzeit 5, 7 oder 10 Jahre
Bei der Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus erhalten Sie ein zinsverbilligtes Darlehen. Weiterhin erhalten Sie einen Tilgungszuschuss bei erfolgreicher Durchführung des Projektes, welcher sich wie folgt aufschlüsselt:
Gefördert werden Freiberufler:innen und gewerbliche Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. €.
Unterstützt werden Projekte in einem der folgenden Bereiche:
Zuschuss bis zu 12.000 €, 50 % Förderquote
Die Zuschussvariante von der Digitalisierungsprämie Plus unterstützt Freiberufler:innen und Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten bei der:
Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben:
Kredit bis zu 25 Mio. €, Tilgungszuschuss von bis zu 2 %, Laufzeit 5, 7 oder 10 Jahre
Die Innovationsfinanzierung 4.0 ist aus 4 Förderbausteinen zusammengesetzt. Diese sind „Innovative Vorhaben“, „Digitalisierungsvorhaben“, „Innovative Geschäftsmodelle“ und „Innovative Unternehmen“. Es ist nur möglich einen Förderbaustein zu wählen.
Unterstützt werden Freiberufler:innen oder gewerbliche Unternehmen, welche ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt planen. Dabei werden KMU und größere Unternehmen mit einem maximalen Umsatz von bis zu 500 Mio. € gefördert.
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investition erhalten Sie den Tilgungszuschuss. Dieser berechnet sich wie folgt:
Zuschuss bis zu 20.000 €, 50 % Förderquote
Dieses Digitalisierungsförderprogramm fördert anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU.
Dabei sind alle Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitenden und 20 Mio. € Bilanzsumme / Umsatz förderberechtigt.
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und maximal 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme sind antragsberechtigt, wenn Sie das Vorhaben mit einem Start-up oder FuE-Dienstleister umsetzen.
Zuschuss bis zu 10.000 €, bis zu 50 % Förderquote
Bayern möchte kleine Unternehmen (nach EU-Richtlinien) dabei unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Es ist möglich, den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal zu erhalten. Eine Kombination mit dem Digitalbonus.Bayern Plus ist nicht möglich.
Der Digitalbonus unterstützt folgende 2 Förderbereiche:
Zuschuss bis zu 50.000 €, bis zu 50 % Förderquote
Bei Digitalbonus.Bayern Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung. Dabei muss eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrades eingereicht werden. Es sollte idealerweise eine Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche hervorheben.
Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus.Bayern Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche aus der Standardvariante entscheiden. Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.
Kredit bis zu 7,5 Mio. €, 1 – 2,20 % p. a., 2 % Tilgungszuschuss, Laufzeit 5 - 10 Jahre, bis zu 80 % Ausfallrisikoübernahme
Zielgruppe des Innovationskredits 4.0 sind KMU, einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe. Es ist möglich, mit diesem Förderprogramm bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu finanzieren. Es werden „innovative Vorhaben“, „Digitalisierungsvorhaben“ und „innovative Geschäftsmodelle“ begünstigt. Zudem fördert es sogenannte „Innovative Unternehmen“.
Kredit bis zu 6 Mio. €, 1 – 5,48 % p. a., Laufzeit 3 - 10 Jahre, bis zu 60 % Ausfallrisikoübernahme
Das Berliner Förderprogramm richtet sich an Mittelstandsunternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes.
Es sollen Anwendungen von Industrie 4.0 – Lösungen und der Digitalisierung von Produktion und Service gefördert werden. Gefördert wird dabei Folgendes:
Zuschuss bis zu 17.000 €, 50 % Förderquote
Digitalprämie Berlin fördert kleine und mittelständische Unternehmen. Unterstützt wird die für die Digitalisierung des Unternehmensprozesses benötigte Beratung oder die Verbesserung von IT-Sicherheit. Dabei unterscheidet sich der Betrag des Zuschusses bei der Unternehmensgröße.
Achtung: Der Antrag muss bis zum 31.10.2021 erfolgen! Danach ist das Programm beendet.
Zuschuss bis zu 550.000 €, 50 % Förderquote
Das Förderprogramm BIG unterstützt KMU (EU-Richtlinie) inklusive im Handwerk tätige Unternehmen. Ausgeschlossen sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler:innen.
Brandenburg unterstützt sowohl die Konzeption, als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Diesbezüglich werden Beratungen und Schulungen zu 50 % bezuschusst. So beträgt der maximal übernommene Betrag 50.000 € für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Die Implementierung wird ebenfalls zu 50 % gefördert, wobei der Maximalbetrag jedoch bei 500.000 € liegt. Die Implementierung ist auf 36 Monate förderfähig.
Zuschuss bis zu 5.000 €, 50 % Förderquote
Mit diesem Förderprogramm Digitalisierung werden Beratungen zum Thema Digitalisierung mit 50 % bezuschusst. Die Berater müssen aus diesem Pool von zertifizierten Anbieter:innen gewählt werden.
Maximal erhalten Sie 5.000 € als Unterstützung.
Zuschuss bis zu 17.000 €, 30 - 40 % Förderquote
„Digitaler ReSTART“ soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Unternehmen zukunftssicher und digital aufzustellen. Dabei unterstützt das Förderprogramm
Gefördert werden KMU (inklusive Handwerksbetriebe und Soloselbstständige) und freiberuflich Tätige.
Kleinst- und kleine Unternehmen, sowie freiberuflich Tätige werden in einer Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Mittlere Unternehmen werden in einer Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Kredit bis zu 1,5 Mio. €, 0,98 – 5,37 % p.a., Laufzeit bis 10 Jahre, bis zu 70 % Ausfallrisikoübernahme
„Hamburg-Kredit Innovation“ ist ein Darlehen, welcher hamburgische KMU und Start-ups bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen fördert. Er unterstützt zudem die Produktentwicklung, die Markteinführung und unterstützt Wachstum.
Der Darlehen beträgt bis zu 1,5 Mio. € bei einer 100%igen Auszahlung. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 10 Jahren und inkludiert mindestens 1 Tilgungsfreijahr. Der Zinssatz ist fest über die gesamte Darlehenslaufzeit und beträgt rund 0,98 - 5,37 %.
Zusätzlich hat der Darlehen „Hamburg-Kredit Innovation“ eine Ausfallrisikoübernahme von 70 % für die Hausbank. Dafür werden Eigenmittel in Höhe von 7,5 % erwartet.
Zuschuss bis zu 22.000 €, 30 - 50 % Förderquote
Zielgruppe des Hamburger Digitalbonus sind Selbstständige, KMU (inklusive Handwerk) und Freiberufler:innen. Das Förderprogramm ist in 2 Module gestaffelt.
Modul 1 „Hamburg-Digital Check“ fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, welche bereits eine „Go-digital“ Zertifizierung erhalten haben. Dabei beträgt die Förderquote 50 % und die maximale Fördersumme beläuft sich auf 5.000 €.
Modul 2 „Hamburg Digital Invest“ fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst Ausgaben für IKT-Hard- und -Software. Zudem bezuschusst sie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind. Hier beträgt die Förderquote 30 %. Die Fördersumme beträgt bis zu 17.000 €. Sie können durch Modul 2 "Hamburg-Digital Invest" unterstützt werden, auch wenn das Realisierungskonzept nicht auf Modul 1 basiert. In diesem Fall bedarf es einer vorherigen Feststellung der Förderwürdigkeit.
Zuschuss bis zu 6.500 €, bis zu 50 % Förderquote
KMU, Selbstständige und Freiberufler:innen können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen fördern lassen. Mögliche Themenschwerpunkte sind dabei:
Die Beratungsprojekte können für bis zu 10 Tagewerke bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 600 € pro Tagewerk und in „Vorranggebieten“ gar bis zu 650 €. Insgesamt können also 6000 € bzw. 6500 € der Beratungshonorare (50 % Förderquote) bezuschusst werden.
Kredit bis zu 7,5 Mio. €, 0,98 – 5,37 % p. a., Laufzeit 3 bis 10 Jahre, bis zu 70 % Ausfallrisikoübernahme
Der Innovationskredit von der WIBank unterstützt Gründer:innen, Freiberufler:innen, und KMU mit weniger als 500 Mitarbeitenden. Für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Darlehens müssen gewisse Innovationskriterien erfüllt werden. Weiterhin muss das Vorhaben grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Zuschuss bis zu 50.000 €, 35 - 50 % Förderquote
DigiTrans bezuschusst Start-ups und bestehende Unternehmen bei Vorhaben bezüglich digitale Geschäftsmodelle oder der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Weiterhin werden Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Sicherheit, Informationstechnologie und Datenschutz bezuschusst. Die finanzielle Unterstützung wird in allen Fällen für notwendige Einstiegs- und Umstiegs Investitionen bewilligt.
Die genauen Förderquoten hängen von der Größe des Unternehmens ab.
Diese Förderquote muss anschließend auf 8.000 – 12.000 € förderfähige Ausgaben angerechnet werden.
Falls bei der Beantragung bereits ein umfangreiches Konzept vorliegt, können die förderfähigen Ausgaben auf 100.000 € ausgeweitet werden.
Zuschuss bis zu 10.000 €, 30 - 50 % Förderquote
Adressiert ist der Digitalbonus an KMU (inkl. Handwerksbetriebe) sowie freiberufliche Planungsbüros. Die Teilnehmer:innen erhalten den Zuschuss für Investitionen in Hard- und Software, welche die Digitalisierung des Unternehmens beschleunigen. Personal- oder Beratungsleistungen sind nicht förderfähig.
Somit können Sie folgenden Ausgaben fördern lassen:
Die Förderquote ergibt sich wie folgt:
Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500€.
Zuschuss bis zu 100.000 €, 35 % Förderquote
KMU und Handwerksunternehmen haben die Möglichkeit für folgende Vorhaben den Zuschuss zu erhalten:
Förderfähig sind dabei unter anderem Personalausgaben, Ausgaben für externe Berater:innen und Investitionsausgaben.
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ und Digital bietet 4 verschiedene Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben.
Bis auf MID-Analyse und MID-Innovation ist es nicht möglich diese Förderprojekte zu kombinieren.
Zuschuss bis zu 15.000 €, 60 - 80 % Förderquote
MID-Analyse kann als erster Schritt in Richtung eines Digitalisierungs- oder Innovationsprojektes eingesetzt werden. Dabei können Vorabuntersuchungen in Hochschulen oder Forschungseinrichtungen Ihre Vorhaben mit wichtigen Informationen unterfüttern.
Folgende Förderschwerpunkte für Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren unterstützt das Programm:
Zuschuss 15.000 – 22.500 € pro Jahr
MID-Assistent/in soll kleine Unternehmen helfen, Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen. Das Ziel ist, ein konkretes Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt durch die Einstellung von Absolvent:innen zu unterstützen.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine Unternehmen (EU-Richtlinie) mit maximal 5 Angestellten, welche einen akademischen Abschluss erreicht haben. Die Geschäftsführung und Werksstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.
Die MID-Assistent/in soll die intelligente (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren antreiben. Die Assistenz kann auch für die Entwicklung innovativer und digitaler Geschäftsmodelle eingesetzt werden. Weiterhin kann Sie bei spezifischen Fragestellungen der IT-Sicherheit unterstützen.
Es muss immer ein Bezug zu konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder bestimmten Dienstleistungen existieren.
Ist die eingestellte Absolvent:in die erste akademisch ausgebildete Person im Unternehmen, erhalten Sie einen Lohnzuschuss von bis zu 22.500 € pro Jahr. Ansonsten erhalten Sie 15.000 € pro Jahr.
Die Förderung läuft insgesamt über einen Zeitraum von 2 Jahren.
Zuschuss bis zu 15.000 €, 35 - 50 % Förderquote
MID-Digitalisierung unterstützt sowohl die Analyse als auch die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mit folgenden Förderschwerpunkten:
Zuschuss bis zu 40.000 €, 60 - 80 % Förderquote
MID-Innovation ist für die letzten Schritte der Umsetzung von konkreten Innovationsprojekten von KMU vorgesehen. Unternehmer:innen erhalten dabei einen Gutschein für die Beauftragung von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in den Themen:
Das bedeutet KMU können mit dieser Beratungs- und Entwicklungsleistung Ihr Projekt finalisieren. Unter diese Leistungen fällt auch das Testen, Anpassen, sowie das Weiterentwickeln bis zur Einsatzreife.
Die Dienstleistung oder das Produkt sollte nach dieser Unterstützung marktreif sein.
Kredit bis zu 25.000 - 1,5 Mio. €, 1 Jahr tilgungsfrei, ab 0 % p. a., Laufzeit 3 bis 10 Jahre, bis zu 50 % Ausfallrisikoübernahme
Das Förderprogramm der NRW-Bank bietet einen zinsgünstigen Darlehen für Freiberufler:innen und Unternehmen mit maximal 500 Angestellten. Dabei werden Investitionen in dem Bereich Digitalisierung und Innovation mit einer optionalen Haftungsfreistellung von 50 - 80 % unterstützt.
Das Programm besteht aus 3 verschiedenen Förderbausteinen.
Förderbaustein 1 unterstützt Sie bei der Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen. Folgende Bereiche sind förderfähig:
Förderbaustein 2 unterstützt Sie bei selbigen Vorhaben, nur mit einer 80%igen Haftungsfreistellung.
Förderbaustein 3 unterstützt Sie bei der Implementierung und Verbesserung von neuen Produkten und Produktionsverfahren.
Zuschuss 5.000 €, 50 % Förderquote
Die Potenzialberatung unterstützt KMU, Unternehmen der öffentlichen Hand und Non-Profit-Organisationen.
Gefördert wird die Inanspruchnahme einer beteiligungsorientierten Beratung zu folgenden Punkten:
Vor der Inanspruchnahme sollte mindestens eine Erstberatung genutzt werden. Zudem sollte eine Bewertung des Vorhabens von einer Beratungsstelle eingeholt werden. Bei positiver Stellungnahme kann anschließend die Potenzialberatung begonnen werden.
Die Potenzialberatung sollte nach Beginn innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen werden.
Sie werden für maximal 10 Beratungstagen mit einer Förderhöhe von 500 € pro Beratungstag (50 %) unterstützt.
Zuschuss bis zu 6.000 €, 50 % Förderquote
Die ISB bietet KMU einen Zuschuss von 50 % für Beratungsleistungen an. Dieser Zuschuss kann maximal 400 € pro Tagewerk betragen.
Um Anspruch auf eine solche Förderung zu haben, muss die Beratung technologie- bzw. digitalorientiert sein und so zum Beispiel zu einem besseren Qualitätsmanagementsystem oder Innovationsmanagementsystem führen. Auch die Inanspruchnahme von Datenbankrecherchen oder Informationsvermittlungsstellen wird gefördert.
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke, welche mindestens 8 Beratungsstunden umfassen.
Bei der Inanspruchnahme von Datenbankrecherchen oder Informationsvermittlungsstellen werden maximal 250 € übernommen. Ansonsten gelten die gleichen Konditionen.
Zuschuss bis zu 15.000 €, bis zu 75 % Förderquote, Bagatellgrenze 4.000 €
Die Förderung für Digitalisierung „Digiboost“ von Rheinland-Pfalz unterstützt KMU mit bis zu 100 Angestellten und Freiberufler:innen.
Bezüglich der KMU orientiert sich die Förderquote an der Größe des Unternehmens:
Die Anzahl der Angestellten wird wie folgt berechnet:
Unterstützt werden Leistungen von externen Auftragnehmern sowie Ausgaben für Hard- und Softwarevorhaben in den Themen:
Das Vorhaben muss spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden.
Kredit in Höhe von 25.000 – 2 Mio. €, 1 Jahr tilgungsfrei, ab 0 % p. a., Laufzeit 3 bis 10 Jahre, bis zu 70 % Ausfallrisikoübernahme
Der Innovationskredit RLP kann von KMU und Freiberufler:innen sowohl für Investitionskredite, als auch für Betriebsmittelkredite beantragt werden. Unterstützt werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, welche mindestens eine der vom „EFSI“ (Europäische Fonds für strategische Investitionen) festgelegten Kriterien entspricht.
Zuschuss bis zu 12.500 €, 30 - 50 % Förderquote
Mit diesem Digitalisierungsförderprogramm unterstützt das Saarland KMU bei der Digitalisierung von Produkten, Systemen und Prozessen. Zudem wird die Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Die Ausgaben müssen mindestens 3000 € betragen und höchstens 200.000 €. Die Förderquote staffelt sich je nach der Größe des Unternehmens.
Zuschuss bis zu 10.000 €, 50 % Förderquote
Die Mittelstandsrichtlinie von Sachsen erleichtert den Zugang zu professionellen Beratungsleistungen und fördert die Umsetzung des Know-how. Anspruch auf die Förderung haben KMU und Freiberufler:innen.
Gefördert werden Coachings und Beratungen mit mindestens 5 Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung und Digitalisierung.
Dabei kann Ihr Projekt im „Direktverfahren“ oder „Qualitätssicherungsverfahren“ durchgeführt werden. Der Unterschied zwischen den Verfahren ist, dass Sie bei dem Qualitätssicherungsverfahren Unterstützung in den folgenden Punkten erhalten.
Beide Varianten unterscheiden sich auch in der Förderquote:
Kredit in Höhe von 10.000 – 1,5 Mio. €, 0-2 Jahre tilgungsfrei, 0,95 % p. a., Laufzeit 5 bis 10 Jahre, bis zu 70 % Ausfallrisikoübernahme
Sachsen-Anhalt unterstützt KMU und Freiberufler:innen bei der Finanzierung von einer angestrebten Digitalisierung. Übernommen werden Personalkosten oder Projektausgaben, welche mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehen.
Beim Antrag sollte ein tragfähiges Konzept in Form eines qualifizierten Businessplans mit Angabe der geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vorgelegt werden. Zudem sollte die Gesamtfinanzierung Sichergestellt werden.
Zuschuss von 500 - 1.000 €
Schleswig-Holstein fördert Unternehmen, Freiberufler:innen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine. Voraussetzung ist, dass Sie dauerhaft am Markt tätig sind und maximal 5 Angestellte (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Fördern lassen können Sie Investitionen in Soft- und Hardware, sowie begleitende Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Förderfähig sind alle Ausgaben, welche ab dem 01.01.2021 getätigt wurden. Sie können diese Förderung nur 1-mal beanspruchen.
Die Förderung wird als Zuschuss mit Festbetrag gewährt. Das bedeutet, dass Ihre Kosten mit bis zu 1000 € komplett gedeckt werden. Der Förderbetrag wird auf die jeweilige Investitionssumme reduziert, falls diese unter 1000 € liegt. Die Investition muss mindestens 500 € betragen.
Zuschuss bis zu 17.000 €, bis zu 50 % Förderquote
Mit dem Digibonus II werden Bemühungen zur Digitalisierung von Freiberufler:innen, Vereinen und (gemeinnützigen) Unternehmen gefördert. Dabei darf beim Antrag die Anzahl von 20 Angestellten nicht überschritten sein.
Alle Maßnahmen müssen einen merklichen Digitalisierungsfortschritt bewirken und mindestens 10.000 € betragen. Weiterhin muss das Projekt innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein. Die Antragstellenden dürfen keinen Zuschuss aus anderen Förderprogrammen beantragt haben.
Zuschuss bis zu 15.000 €, 50 % Förderquote
Der Digitalbonus fördert KMU und wirtschaftsnahe Freiberufler:innen.
Das Programm bezuschusst:
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen, dürfen jedoch nicht 150.000 € übersteigen.
Zuschuss bis zu 50.000 €, bis zu 100 % Förderquote
Mit dem Innovationsgutschein können KMU Digitalisierungsmaßnahmen mit Bezug auf folgende Spezialisierungsfeldern fördern lassen:
Es gelten jedoch je nach Umsetzungsziel verschiedene Ausprägungen des höchst möglichen Zuschusses und der maximalen Förderquote.
Kredit bis zu 5 Mio. €, 3-20 Jahre Laufzeit, 1-2 Jahre Tilgungsfrei
Die GuW Thüringen fördert kleine, mittlere und große Unternehmen, sowie Freiberufler:innen. Unterstützt werden Bemühungen bezüglich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Somit könnten Sie Digitalisierungsmaßnahmen, Innovationen und Markteinführungen fördern lassen.
Die Welt der Fördergelder ist im ersten Moment äußerst unzugänglich und intransparent. Dieser Ratgeber zu digitalen Förderprogrammen hat Ihnen hoffentlich den Einstieg etwas erleichtert. Sie haben nun eine Auswahl von einigen der vielversprechendsten Förderprogrammen erhalten. Ein Vorhaben ist mithilfe von Förderungen meistens wesentlich einfacher zu realisieren, als zuerst angenommen. Die horrenden Kreditbeträge oder die hohen Förderquoten erleichtern die Kalkulation sehr.
Leider ist es nicht möglich, alle existierenden Förderprogramme in diesen Artikel einzupflegen. Falls Sie in dieser Liste kein passendes Förderprogramm gefunden haben, dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Gerne Helfen wir Ihnen dabei, Ihr Projekt realisierbar zu machen. Häufig gibt es Förderprogramme auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die genau Ihr Anliegen fördern.
Egal ob Sie bereits ein passendes Förderprogramm gefunden haben, oder ob Sie noch auf der Suche sind: Früher oder später müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser ist oft mit viel Unsicherheit, Organisationsaufwand und Wartezeit verbunden. Damit sich der Antrag ebenso problemlos gestaltet wie die Suche nach dem idealen Förderpaket, bieten wir nicht nur einen Fördercheck, sondern auch eine Förderabwicklung an. Dabei wird Ihnen der Antrag und jeglichen daraus folgenden Aufwand abgenommen. Mithilfe unserer Erfahrung werden dabei keine Möglichkeiten zur Steigerung des Förderbetrages außer Acht gelassen und die Zeitspanne zwischen Antrag und Erhalt der Förderbeträge erheblich verkürzt.
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