DIGITALISIERUNG
den Mittelstand
INNOVATION
Infrastruktur
Nachhaltige Technologien entscheiden durch den derzeitigen Wandel von Umwelt und Gesellschaft über die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Finanzielle Zuschüsse geben KMU oder dem öffentlichen Sektor die Chance, nötige Investitionen in Technologien, Gebäude oder Infrastrukturen zu tätigen, umso Zukunftsfähigkeit zu erlangen.
Die Zuschüsse und Förderungen von bis zu 100 % der Ausgaben tragen zu einer kosteneffizienten Realisierung bei. Leider ist es kompliziert, alle Förderprogramme für Nachhaltigkeit zu überblicken und dabei den Förderantrag schnell und günstig zu stellen.
Mehrere Hundert Förderprogramme von Kommunen, Bundesländern und Ministerien können potenziell Projekte oder Anschaffungen rund um Nachhaltigkeit fördern. Der Teufel liegt ungünstigerweise häufig im Detail und so unterscheiden sich die Förderkonditionen und Fristen enorm. Dadurch werden häufig nur der BAFA-Umweltbonus, Förderungen der KfW oder BMVI in Anspruch genommen. Teilweise sind im Internet angezeigte Förderprogramme ausgeschöpft oder nicht mehr aktuell.
Falls ein vielversprechendes Förderprogramm gefunden wurde, startet ein herausfordernder Prozess, gespickt mit Dokumenten und Dokumentationen. Oft wird die Chance verpasst, eine Kombination von verschiedenen Förderprogrammen anzustreben und so den Förderbetrag zu erhöhen. Letztlich ist es durch all jene Faktoren sehr aufwendig und teuer, den höchstmöglichen Förderbetrag zu realisieren.
Diese Probleme können durch eine professionelle Hilfe gelöst werden.
Wir erstellen Ihr optimales Förderpaket. Dabei werden die optimalen Förderungen ermittelt und anschließend die Kommunikation mit den Behörden übernommen. Für Sie werden alle Fristen im Blick gehalten, alle Probleme während der Antragstellung gelöst und die Zeitspanne zwischen Antrag und der Gewährung des Förderbetrags dank unserer Erfahrung verkürzt.
Der Weg zu einer Förderung startet oft mit einem Antrag an Landesbanken oder anderen Projektträgern. Nachdem das Vorhaben bewilligt ist, dürfen erste Maßnahmen umgesetzt werden.
Der Zeitraum zwischen Antrag und Bewilligung variiert je nach Förderprogramm und kann wenige Wochen bis mehrere Monate dauern.
Nachdem die Förderung in Anspruch genommen wurde, muss oftmals ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis stellt die getätigten Investitionsmaßnahmen dar und weist die in Rechnung gestellten Ausgaben nach.
Letztlich wird dieser Verwendungsnachweis vom Zuwendungsgeber geprüft. Der Förderprozess ist nun abgeschlossen.
Einige Förderungen erlauben Ihnen, Ihr Vorhaben vorzeitig zu starten. Ihr Projekt darf also noch vor der Bewilligung der Fördersumme begonnen werden. Ihnen wird jedoch keine Förderung garantiert. Der Antrag muss immer im Voraus gestellt werden.
Ihnen werden im folgenden Artikel 2 Zuwendungsarten begegnen.
Bei einem Zuschuss richtet sich der Förderbetrag nach der Förderquote. Diese Förderquote bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme ist immer auf einen gewissen Maximalbetrag beschränkt, dafür aber nicht rückzahlbar. Bei Zuschüssen bleibt bedingt durch die Förderquote (fast) immer ein Eigenanteil. Der maximale Förderbetrag und die maximale Förderquote sind in diesem Artikel immer ausgewiesen.
Bei Krediten können Sie von einem günstigen Zinssatz profitieren. Sie werden auf bis zu 10 Jahre vergeben. Mit Krediten aus Förderungen können Sie von Haftungsfreistellungen und sogar Tilgungszuschüssen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag in den allermeisten Fällen deutlich vor Beginn der Umsetzung stellen müssen. Sie können erst nach der erfolgreichen Bewilligung mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben starten.
Es gibt die Möglichkeit, Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Somit können Sie mehrere Ihrer Ziele gleichzeitig mit teilweise weniger Eigenanteil umsetzen. Leider ist die Kombinationsmöglichkeit von Programmen beschränkt. Es ist von Förderprogramm zu Förderprogramm unterschiedlich, ob Sie es mit einem anderen gemeinsam beantragen können. Sie sollten also einige Zeit für Recherche einplanen. Im Falle des Erfolgs wird es sich jedoch lohnen.
Unser Fördercheck oder ein Beratungsgespräch nimmt Ihnen viel Aufwand und Unsicherheiten ab. Mit unserem Fördercheck erhalten Sie beispielsweise eine Liste der relevanten Förderprogramme, wichtige Details zu den einzelnen Förderprodukten und Kombinationsoptionen. Auch der Antragsprozess kann durch Experten stark vereinfacht werden und im Falle von Förderkompass sogar direkt für Sie übernommen. Alle größeren Behörden haben Kontaktstellen für derartige Anliegen. Wir empfehlen Ihnen unseren einfachen und schnellen Fördercheck. Alternativ können Sie uns auch unter +49 301 6639263 erreichen.
Es ist wichtig, dass Sie vor der zeitintensiven Planung Ihres Vorhabens die Aktualität des Förderprogramms überprüfen. Einige der im Internet zu findenden Förderprodukt-Seiten sind nicht mehr aktuell und schlecht gepflegt. So stößt man immer wieder auf vielversprechende Förderprogramme, die entweder abgelaufen oder ausgeschöpft sind. Ein Blick in die Förderrichtlinien lohnt sich also immer.
Die zahlreichen unterschiedlichen Förderprogramme haben diverse individuelle Fristen. Es kann also sein, dass Ihr Programm in 4 Wochen abläuft, alle 3 Monate neu ausgeschrieben wird oder die Begünstigten auslost. Weiterhin existieren bei jedem Förderprogramm Fristen für das Einreichen gewisser Dokumente oder Termine für den Start Ihres Vorhabens.
Das Einhalten von Fristen ist also essenziell.
Zuschuss, bis zu 9000 € pro E-Auto, bis zu 6750 € pro Plug-In-Hybrid
Der BAFA-Umweltbonus fördert Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen, Körperschaften und Vereine. Der Anteil des Bundes am Umweltbonus ist bis Ende 2025 verdoppelt. Das Förderprogramm bezuschusst E-Autos mit bis zu 9000 € und Plug-in-Hybride mit bis zu 6750 €.
Die Förderhöhe ist gestaffelt:
Auch Leasingzulassungen ab dem 16.11.2020 sind förderfähig. Bei Leasing staffelt sich die Förderung wie folgt:
Auch junge Gebrauchtfahrzeuge werden bezuschusst. Es gelten dieselben Förderkonditionen wie bei Neuwagen. Vorausgesetzt ist, dass das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstzugelassen wurde, nicht länger als 12 Monate zugelassen war und nicht mehr als 15.000 km bewegt wurde.
Quelle: BAFA
Weiterhin bietet dieses Förderprogramm viel Potenzial durch zusätzliche Entlastungen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen.
Neu zugelassene Fahrzeuge müssen für 10 Jahre keine Kfz-Steuer Steuer zahlen. Die Regelung gilt bis 31.12.2030. Hybridfahrzeuge haben diesen Bonus nicht.
Mögliche Kombinationsmöglichkeiten könnte die zusätzliche Nutzung des Sofortprogramms „Saubere Luft“ oder die Förderrichtlinie „Elektromobilität“ bieten. Für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen könnte das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ interessant sein.
Weiterhin bieten auch Bundesländer, Kommunen oder Städte Förderungen für den Umstieg auf emissionsarme Mobilität. In Berlin gibt es das Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO). Baden-Württemberg unterstützt den Erwerb von E-Taxis oder E-Lkw. München fördert nachhaltige Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und diesbezügliche Beratungsleistungen.
Zuschuss, 900 € je Ladepunkt
Die KfW gewährt ein Zuschuss von 900 € je Ladepunkt. Es wird der Kauf und die Installation von Ladesäulen an privat genutzten Stellflächen gefördert.
Es werden Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter unterstützt. Von der Förderung ausgeschlossen ist eine gewerbliche Nutzung der Ladestationen. Für die Förderung ist es wichtig, dass die Ladestationen nur mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Eine Kombination mit öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Optional ist es machbar, diese KfW-Förderung mit spezifischen anderen KfW-Förderprodukten zu nutzen.
Die Zuschusshöhe verhält sich dabei wie folgt:
Eine Liste der geförderten Ladestationen erhalten Sie hier.
Kontaktieren Sie uns für Förderprogramme in Ihrem Bundesland, Landkreis oder Ihrer Stadt. Wir ermitteln die vielversprechendsten (Kombinations-)Optionen für Sie und übernehmen anschließend sogar die Antragstellung. Starten Sie direkt mit unserem Fördercheck – schnell, sicher und individuell in nur 3 Minuten.
Zuschuss, bis zu 80 % Förderquote
Es werden öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladesäulen bezuschusst.
Neben der Montage wird auch die Installation sowie der Netzanschluss unterstützt. Die Investitionsbeihilfe beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Unterstützt werden KMU, kleine Stadtwerke, kommunale Gebietskörperschaften sowie Einzelhandelsunternehmen und das Hotel- und Gastgewerbe. Voraussetzung für die grundsätzliche Fördermöglichkeit ist, dass der Strom für den Ladevorgang erneuerbar ist. Weiterhin darf noch nicht vor der Genehmigung mit der Umsetzung begonnen wurden sein.
Nach der Inbetriebnahme sind Sie zu einer Berichterstattung verpflichtet. Es muss die Inbetriebnahme aller Ladestationen gemeldet werden und es müssen die Halbjahresberichte während der ersten sechs Jahre (Mindestbetriebsdauer) übermittelt werden.
Für weitere Förderungen der Ladeinfrastruktur, insbesondere auf Länder-, Kreis- oder Stadtebene, können Sie uns jederzeit über den Fördercheck oder unter +493016639263 kontaktieren.
Starten Sie direkt mit unserem Fördercheck und finden Sie einen Einstieg in die Förderwelt für nachhaltige Investitionen.
Kredit, bis 50 Mio. €, ab 0,55 % Zinsen
Das Programm 270 der KfW fördert alle Unternehmen, Freiberufler:innen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Ebenso unterstützt die KfW Landwirte und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Privatpersonen oder gemeinnützige Antragsteller werden ebenfalls gefördert. Sie müssen dafür aber zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen.
Unterstützt werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von erneuerbaren Energien. Neben Photovoltaik-Anlagen werden auch Windkraft und Wasserkraftanlagen gefördert. Die Strom- und Wärmeerzeugung in „KWK-Anlagen“ ist auf Basis fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme förderberechtigt.
Ebenso ist die Energiespeicherung in Form von Batteriespeichern und die Wärmespeicherung mit Temperaturnetzen oder -speichern förderfähig.
KfW 270 fördert Vorhaben mit bis zu 50 Mio. €. Es werden 100 % der Investitionskosten als Kredit gewährt. Der Jahreszins beträgt 0,55 % und es werden 100 % ausgezahlt.
garantierte Vergütung für Einspeisung
Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ garantiert Ihnen eine Vergütung für den Solarstrom für 20 Jahre. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist zum Beispiel die Leistung der Anlage oder der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die garantierten Vergütungssätze sinken jeden Monat um einen festen Betrag. Aktuell beträgt die garantierte Vergütung zwischen 7,25 und 5 ct/kWh (je nach Größe der Anlage).
Zuschuss, bis 45 % Förderquote
Dieses Förderprogramm besteht aus 3 Teilen.
„BEG EM“ liegt im Zuständigkeitsbereich der BAFA. „BEG WG“ und „BEG NWG“ liegt im Zuständigkeitsbereich der KfW.
Gefördert werden Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer:innen und kommunalen Unternehmen. Ebenso werden Freiberufler:innen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige juristische Personen des Privatrechts unterstützt.
Auch Privateigentümer:innen und Wohnungseigentümer:innengemeinschaften haben Anspruch auf diese Zuschüsse.
Gefördert werden zahlreiche Investitionen in die Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung. Die Investitionen müssen eine erhöhte Energieeffizienz als Ziel haben.
Kredit, bis zu 25 Mio. €, 5 – 20 Jahre Laufzeit, 1 – 3 Tilgungsfreie Jahre, bis zu 55 % Tilgungszuschuss
Für Bemühungen rund um das Thema Energieeffizienz werden Unternehmen, Freiberufler:innen, Landwirte und gemeinnützige Antragsteller unterstützt.
Es können Maßnahmen, welche die Strom- und Wärmeffizienz deutlich erhöhen angerechnet werden. Wichtig ist, dass der Investitionsgegenstand mindestens 3 Jahre im Betrieb ist.
Die Fördergegenstände werden in 4 Module aufgeteilt:
Als Förderung erhalten Sie einen Kredit in Höhe von bis zu 25 Mio. €. Dieser kann bis zu 100 % der Kosten decken. Die Laufzeit beträgt 5, 10 oder 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Sie erhalten einen Tilgungszuschuss. Dieser beträgt 40 % bei Modul 1, 3 und 4 und 55 % bei Modul 2.
Kredit, bis zu 25 Mio. €, ab 0,58 % Zinsen, bis zu 50 % Tilgungszuschuss
Dieser Förderkredit unterstützt Ihre Investition in ein nachhaltiges Wärmemanagement.
Sie erhalten bis zu 25 Mio. € in Form eines Kreditbetrags mit einem effektiven Jahreszins ab 0,58 %. Am Ende müssen Sie weniger zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 50 % betragen.
Die Konditionen sind insbesondere für den Austausch alter Heizungsanlagen günstig. Der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben, nachdem Sie den Verwendungsnachweis eingereicht haben.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Das Förderprodukt teilt sich in verschiedene Varianten:
Quelle: KfW
Informationen über die Laufzeiten und Zinsen können Sie hier entnehmen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Kredit und Zuschuss, bis zu 25 Mio. €, ab 0,04 % Zinsen, 3 % des Kredits als Zuschuss
KfW – 293 fördert KMU und Freiberufler:innen bei emissionsverringernden Maßnahmen. Der maximale Jahresumsatz von 500 Mio. € darf nicht überschritten sein.
Unterstützt wird die Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten. Weiterhin werden klimafreundliche Produktionsverfahren sowie die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien gefördert. Ebenso wird nachhaltige Mobilität und Energiespeicher unterstützt.
Der Förderkredit kann bis zu 25 Mio. € betragen. Dabei wird bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abgedeckt. Der Gesamtbetrag wird zu 100 % ausgezahlt und ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Der effektive Jahreszins beträgt im Optimalfall lediglich 0,04 %. Eine genaue Übersicht Ihrer Konditionen erhalten Sie hier.
Weiterhin erhalten Sie einen Klimazuschuss. Er beträgt 3 % des zugesagten Kreditbetrags. Der Zuschuss muss separat über den Finanzierungspartner beantragt werden.
Dieser Kredit der KfW funktioniert auch in Kombination mit dem BAFA-Umweltbonus. Die EEG kann leider nicht mit KfW 293 kombiniert werden.
Viele weitere geförderte Maßnahmen und eine Antwort, ob Ihr Förderanliegen unterstützt wird, erhalten Sie hier bei unserem Fördercheck oder auf der Website der KfW.
Kredit, bis zu 25 Mio. €, ab 0,04 % Zinsen
Das Umweltprogramm des KfW teilt sich in zwei Varianten. Es ist an Unternehmen und Freiberufler:innen gerichtet.
Quelle: KfW
Der Unterschied der Programme ist, dass die Produktnummer 241 einen günstigeren Zinssatz bietet. Den für Sie relevanten Zinssatz können Sie dieser Konditionensicht entnehmen.
Den Kredit können Sie ab einem effektiven Jahreszins von 0,04 % erhalten. Die Förderung kann bis zu 25 Mio. € betragen. Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten übernommen und ausgezahlt.
Sie können wählen, ob der Betrag mit einmal oder in Teilbeträgen abgerufen werden soll.
Es werden Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit unterstützt. So kann das Umsetzen von Klimaschutzmaßnahmen (Dekarbonisierung) oder eine Anpassung an den Klimawandel (Schutz vor Starkregen oder Hitze) gefördert werden. Ebenso werden Investitionen in die naturnahe Gestaltung des Firmengeländes oder einen kreislauforientierteren und effizienteren Umgang mit Ressourcen ermöglicht.
Für umweltfreundliche Mobilität oder der Vermeidung von Lärm und Luftverschmutzung wird dieser Kredit ebenfalls gewährt.
Nicht infrage kommt das Förderprodukt für:
Im ersten Moment können das breite Spektrum an Förderungen und die individuellen Richtlinien der Förderprogramme überfordern. Hoffentlich hat Ihnen dieser Ratgeber für nachhaltige Förderprogramme den Einstieg erleichtert und eine erste Auswahl von relevanten Programmen an die Hand gegeben. Denn insgesamt werden Ihre Vorhaben durch die hohen Kreditbeträge und Förderquoten einfacher zu realisieren und zu kalkulieren.
Es ist leider nicht möglich, alle bestehenden Förderprodukte in einen Artikel einzupflegen. Nehmen Sie also einfach mit uns Kontakt auf, falls Sie in dieser Liste kein ideales Förderprogramm gefunden haben. Gerne helfen wir Ihnen bei der Realisierung Ihres Projektes und finden Förderungen, die genau Ihr Anliegen fördern.
Egal Sie bereits eine Förderung im Auge haben oder noch auf der Suche sind: Ihr Antrag ist oftmals mit Unsicherheiten, Organisationsaufwand oder Wartezeiten verbunden. Ihr Antrag soll aber genauso einfach sein wie die Suche nach dem idealen Förderpaket. Deswegen bieten wir nicht nur einen Fördercheck sondern auch die entsprechende Förderabwicklung an. So wird Ihnen so viel Aufwand abgenommen, wie es nur geht. Weiterhin werden wir Mithilfe unserer Erfahrung keine Möglichkeit zu Steigerung des Förderbetrags verpassen und die Zeitspanne von Antrag bis Gewährung stark verkürzen.
Fördergelder beantragen muss nicht anstrengend sein.
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