KfW 271, 281 fördern Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler:innen und Landwirte. Außerdem können Kommunen sowie gemeinnützige Antragsteller diese Förderung zur Nutzung von erneuerbaren Energien nutzen. Gefördert werden Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Diese Vorhaben könnten sein: große Solarkollektoranlagen große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse Wärme- und Kältenetz, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden große Wärmespeicher große effiziente Wärmepumpen KWK (kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung) Falls Ihre geplante Anlage diese Vorgaben nicht erfüllt, dann können Sie auch andere hier ausgewiesene Förderprogramme wie z. B. Erneuerbare Energien - Standard (270) für Ihr Vorhaben nutzen. KfW 271 ist vor allem für große und mittlere Unternehmen sowie kommunale Investoren vorgesehen. KfW 181 hingegen für kleine Unternehmen und Personen. Die Zinssätze werden von Ihrer Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten ermittelt. Es lohnt sich ein Blick in diese Konditionenübersicht. Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt generell 2 Jahre. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist dabei abhängig von Ihrer Maßnahme. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.
Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung: