KfW 439 - Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen

Unser Förderscore

85

Kappungsgrenze
450.000 €
Förderquote
70 - 100 %
Unternehmensalter
-
Umsatz letztes Geschäftsjahr
-
Antragsaufwand
mittel
Nachweisaufwand
mittel
Regions
Deutschland
Description

Auch hier wird wieder der Erwerb und das Errichten von neuen Ladestationen gefördert. Diese sollten nicht öffentlich-zugänglich sein. Insgesamt wird die Ladestation, das Lademanagementsystem, der Anschluss, Batteriespeichersysteme, Installationsarbeiten sowie nötige Bau- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt. Antragsberechtigt sind bei diesem Förderprogramm Kommunen, Landkreise, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände. Genauso wie bei KfW 441 sollte es sich um stationäre Ladestationen mit bis zu 22 kW pro Ladepunkt handeln. Der Strom muss erneuerbar sein und kann entweder aus einem Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung gespeist werden. Die Station sollte mindestens 6 Jahre im Betrieb sein. So können Kommunen bis zu 900 € je Ladepunkt erhalten. Es werden maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Sie können mindestens 10 Ladepunkte fördern lassen. Es werden maximal 500 Ladepunkte mit einer Förderung i.H.v. 450.000 € gefördert.

Das Bild von unserem Ansprechpartner für Förderungen.

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Überlassen Sie nichts dem Zufall. Lassen Sie uns, Ihnen helfen, das ideale Förderpaket zu erstellen. So erreichen Sie kinderleicht, sicher und in nur 3 Minuten die optimale Förderung. Bei Bedarf werden wir nach weiteren persönlichen Beratungsgesprächen sogar für Sie den Förderantrag stellen.

Ohne Aufwand und mit nur minimalen Kosten zur höchstmögliche Förderung:

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